Termine

Wann sind prinzipiell Termine möglich?

Termine sind immer zwischen 8h und 12h sowie zwischen 15h und 18h vereinbar. Ohne  Termin ist keine Behandlung möglich.

Brauche ich eine Überweisung?

Sie können ohne Überweisung mit Ihrer Gesundheitskarte (früher Krankenkassenkarte oder Versichertenkarte) kommen.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Am 1.4.2017 ist eine neue Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie- vereinbarung) in Kraft getreten. Damit hat sich der Zugang zur Psychotherapie für Patientinnen und Patienten verändert. Jede Therapeutin und jeder Therapeut stellt künftig eine feste telefonische Erreichbarkeit der Praxis zur Terminkoordination sicher. Sie erreichen mich daher immer am 

Donnerstag von 8:00h - 9:40h 
unter der Rufnummer 
0163 755 13 13 

Sollte ich im Gespräch sein, rufe ich Sie umgehend zurück, wenn Sie Ihre Rufnummer hinterlassen. Sie können hier Ihr Anliegen schildern und einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. Diese Sprechstunde ist für eine spätere Therapie obligatorisch (1) und dient der Klärung des Behandlungsbedarfs. Die Sprechstunde ist erst möglich, wenn ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Außerhalb der Telefonsprechstunden können Sie auch per e-Mail Kontakt zu mir aufnehmen! 

(1) Ab dem 1. April 2018 muss der Patient oder die Patientin in den letzten vier Quartalen mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben, bevor er oder sie eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie beginnt. Ausnahmen gibt es für Patienten aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit einer Psychotherapie indizierenden Entlassdiagnose.

Gibt es eine Warteliste?

Grundsätzlich versuche ich, Termine so schnell wie möglich zu vergeben. Wenn Sie mich in meiner Telefonzeit kontaktieren, können wir gemeinsam ermitteln, ob eine Therapie bei mir möglich, notwendig und dringend ist. Im Zweifelsfall setze ich Sie auf die Warteliste. Sie bekommen dann im allgemeinen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb der nächsten Wochen. Alternativ versuche ich, Sie bei der Suche nach anderen Möglichkeiten der Versorgung zu unterstützen. 

Bekomme ich nach einen Erstgespräch einen Therapieplatz?

Bei mir ist ein Erstgespräch immer mit der Möglichkeit eines Therapieplatzes verbunden, sofern eine Therapie notwendig und möglich ist. Die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen ermutigen die Kolleginnen und Kollegen zum Führen eines Erstgesprächs, ohne dass es einen Therapieplatz gäbe. Dies führt zu einer scheinbaren Versorgung (ein Gespräch hat kurzfristig stattgefunden) und Enttäuschung der Patientinnen und Patienten.