Am 1.4.2017 ist eine neue Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapievereinbarung) in Kraft getreten. Damit hat sich der Zugang zur Psychotherapie für Patientinnen und Patienten verändert.
Jede Therapeutin und jeder Therapeut stellt künftig eine feste telefonische Erreichbarkeit der Praxis zur Terminkoordination sicher. Sie erreichen mich daher immer am
Donnerstag von 8:00h - 9:40h
unter der Rufnummer
0163 755 13 13
Sollte ich im Gespräch sein, rufe ich Sie umgehend zurück, wenn Sie Ihre Rufnummer hinterlassen. Sie können hier Ihr Anliegen schildern und einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.
Diese Sprechstunde ist für eine spätere Therapie obligatorisch1 und dient der Klärung des Behandlungsbedarfs. Sie garantiert aber keinen sofortigen Therapiebeginn! Dieser ist erst möglich, wenn ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht.
Außerhalb der Telefonsprechstunden können Sie auch per e-Mail Kontakt zu mir aufnehmen!
1Ab dem 1. April 2018 muss der Patient oder die Patientin in den letzten vier Quartalen mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben, bevor er oder sie eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie beginnt. Ausnahmen gibt es für Patienten aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit einer Psychotherapie indizierenden Entlassdiagnose.